Leisten die Kostenträger, die für die Behandlung und Förderung behinderter Kinder gesetzlich zuständig sind, nicht genug? Es gibt wichtige Aufgaben, die ohne private Initiative und finanzielle Unterstützung nicht bewältigt werden können, zum Beispiel:
Die Behandlung und Förderung behinderter Kinder findet in Einrichtungen statt, die ihrer Aufgabe gemäß für Dienstleistungen, aber nicht für wissenschaftlich-fachliche Weiterentwicklung finanziert werden. Diese aber ist notwendig für die Qualitätssicherung und den richtigen Einsatz der verfügbaren Mittel auf lange Sicht.
Die gesetzlichen Leistungen haben empfindliche Lücken. Viele sinnvolle Maßnahmen fallen in Grenzbereiche der verschiedenen Kostenträger, in denen die Zuständigkeit nicht klar geregelt ist. Hier helfen unbürokratische Maßnahmen - für ein betroffenes Kind ebenso wie im Funktionsablauf einer Institution.